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DGUV Vorschrift 3

Voraussetzung für einen sicheren, fehlerfreien Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist die dauerhafte Sicherstellung ihres ordnungsgemäßen Zustandes. Die dafür erforderlichen Prüfarten und –fristen sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) festgelegt. Entsprechende Durchführungsanweisungen (DA) helfen dabei, die Schutzziele zu erreichen.

Zu den Prüfarten gehören:

  • Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel
  • Prüfen und Messen von Schutzmaßnahmen, Isolationswiderständen und Schleifenwiderstand
  • Funktionsprüfung

Die Prüfergebnisse müssen werden, z. B. durch ein Prüfprotokoll.

Weitere Infos finden Sie hier stets dokumentiert werden, z. B. durch ein Prüfprotokoll.

Weitere Infos finden Sie hier