Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
Praxisgerechte Lösung mit Differenzstromtechnik
Voraussetzung für einen sicheren, fehlerfreien Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist die dauerhafte Sicherstellung ihres ordnungsgemäßen Zustandes. Die dafür erforderlichen Prüfarten und –fristen sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) festgelegt. Entsprechende Durchführungsanweisungen (DA) helfen dabei, die Schutzziele zu erreichen.
Zu den Prüfarten gehören:
- Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel
- Prüfen und Messen von Schutzmaßnahmen, Isolationswiderständen und Schleifenwiderstand
- Funktionsprüfung
Die Prüfergebnisse müssen stets dokumentiert werden, z. B. durch ein Prüfprotokoll.
Überwachung des Isolationswiderstandes
Abschaltung erforderlich?
Bei der konventionellen Isolationsprüfung müssen die zu prüfenden elektrischen Anlagen und Betriebsmittel abgeschaltet sein. Diese zeit- und kostenintensive Anforderung lässt sich in hochverfügbaren Anlagen kaum umsetzen. Die Unfallverhütungsvorschriften DGUV, Vorschrift 3 und die Norm DIN VDE 0100-600:2015-05 bieten dafür eine interessante Alternative. Durch den Einsatz eines fest eingebauten DifferenzstromÜberwachungssystems (RCMS) kann auf das Abschalten verzichtet werden. Hierbei müssen geeignete Nachweise zur Verfügung gehalten werden, die durch die permanente Differenzstrommessung bzw. die permanente Messung des Isolationswiderstandes erbracht wurden. Ein fest eingebautes RCMS bietet dem Anlagenbetreiber eine sichere Lösung zur Isolationsüberwachung ohne Anlagenabschaltung!
Visualisierung von Isolationsfehlern
Auftretende Isolationsfehler können bei selektiver Installation der Differenzstromwandler per Analogausgang ausgewertet werden.
Kostensicherheit
- Zeit- und kostensparend durch ständige Überwachung
- Überwachung ohne Anlagenabschaltung, unterbrechungsfreier Betrieb
- Planbare, vorbeugende Wartung
- Auswertung über Analogausgang
Rechtssicherheit
- Permanente Transparenz des Anlagenzustandes, ständige Überwachung aller angeschlossenen elektrischen Betriebsmittel
- Automatische Fehlermeldung an zentraler Stelle
Auswertesicherheit
- Durchgängige Messwerterfassung statt einem Messwert pro Prüfung
- Frühzeitige Meldung von Isolationsverschlechterungen
- Zuverlässige Fehlererkennung bei Installationen und Wartungen
- Minimiertes Brandrisiko
Permanente Anlagenüberwachung schützt Mensch und Maschine
Mit einer durchgängigen Messung des Isolationswiderstandes oder Differenzstroms ist auch gemäß Berufsgenossenschaft und TÜV die Forderung nach einer ständigen Überwachung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfüllt. Bei auftretenden Isolationsproblemen erfolgt automatisch eine Meldung an eine zentrale Stelle. Daraufhin prüft eine Elektrofachkraft umgehend die Anlage und behebt den Fehler.
Bei der Wiederholungsprüfung gestattet die Einhaltung dieser Vorgaben eine praxisgerechte Anpassung der Prüffristen für die Isolationsmessung. Das gilt gleichermaßen für Industrieanlagen und Netze der Energieverteilung.
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